Home › Foren › Tischer-Pickup Forum › Eintrag der Kabine

Ansicht von 6 Beiträgen – 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Beiträge
  • #54923
    JoergundEllen
    Teilnehmer

    Hallo ins Forum!

    Wir werden in hoffentlich 6 Wochen glückliche Besitzer einer 240er sein :-). Was mich noch beschäftigt, ist, als was ihr das Gespann eingetragen habt? Der Ranger ist natürlich ein Nutzfahrzeug (N1) und in der Schweiz darf bekanntlch Ladung nicht seitlich überstehen (sonst kostets Fränkli …). Irgendwo habe ich den Hinweiß gefunden, dass man die Kabine als „Wechselaufbau“ (oder so ähnlich) eintragen lassen kann und dann ist es auch für die Schweiz ok. Gibt es dazu Erfahrungen (Schwarmwissen?) im Forum?

    VG
    Jörg

    #56601
    Emma
    Teilnehmer

    Hallo Jörg, ich stehe bald auch vor dem Problem wie die Tischer Kabine in der Schweiz zugelassen wird. Ein eInfo war als Zuladung. Die Box 230 S ist ja nun breiter wie das Auto, die Kabine wird vor allem hinten nach den Schweizer kriterien gebaut, Rückleuchten, unterbodenschutz u.s.w. Aber auch das Strassenverkehrsamt kann mir die Frage nicht wirklich beantworten. Aber es gibt ja schon einige zugelassene Kabinen in der Schweiz. Wisst ihr mittlerweile wie es geht? Gruss Emma

    #56602
    JoergundEllen
    Teilnehmer

    Hallo Emma,

    so wie ich dich verstehe, lebst du in der Schweiz und willst dort zulassen.

    Da weiß ich nicht qualifiziert Bescheid. Es gibt aber in der Schweiz einen Tischer-Partner, der dir sicher helfen kann. Ich hatte den auf der CMT kennengelernt und weiss nur noch, dass er Dominik heisst. Aber der sollte im Netz leicht zu finden sein.

    Für mich war die Fragestellung nur, wie bereise ich als Deutscher die Schweiz, ohne Ärger zu bekommen? Das haben wir so gelöst, dass die Kabine samt den Fahrzeugmaßen in die KfZ Papiere eingetragen wurde.

    Meine Information ist, dass das für die Behörden in Ordnung ist. Ich hoffe, das stimmt so 🫣

    Viele Grüße
    Jörg

    #60418
    Blattlaus
    Teilnehmer

    Moin Jörg,

    die Schweiz steht auch noch auf der ToDo Liste.

    Mich würde interessieren, wie die Eintragung aussieht. Wohnkabine, Wechselkabine oder sind nur die Fahrzeigmaße iegenwie eingetragen? Die Schweiz steht auch noch auf der ToDo Liste. Ggf. kannst du ja mal die Zeilen als Bild zeigen. Oder als PN (geht das hier).

    Danke.

    Gruß
    Stephan

    #104109
    Emma
    Teilnehmer

    Hallo Zusammen,
    Seit 20.Juli.26 habe ich meine Box 230 S auf Amarock zugelassen, die Zulassung war ein Kinderspiel, vorher war es Drama. Leider auch durch die Vorinformationen von Herrn Cabotz im Thurgau. Er hat komplett für Verwirrung gesorgt, hätte ich auf ihn gehört, wäre es auch ein Drama geworden. Letztendlich habe ich auf Herrn Gitschier gehört, der mir die Box von womo4you verkauft hat. Der Import mit den vorbereiteten Papieren von Herrn Gitschier war ein Kinderspiel, auch mit dem Zoll kein Problem. Auf den Zulassungstermin in der Schweiz musste ich dann 4 Wochen warten, da ich erst als ich die Papiere der Box hatte den Termin bei der Zulassung machen konnte. Die Box ist als Zuladung in den Papieren, das Gesamtgewicht ist ihnen wichtig, bei mir 3270 kg. In der Box hatte ich den nötigen Kram, wie Küchenutensilien und 30 liter Wasser, Campingstuhl….Kleinkram, was man so braucht. Das heisst ich habe „nur“ 230 kg Zuladung. Ich reise alleine, so kein Problem, zu zweit mit Gepäck, ein bisschen Vorrat, wird knapp. Die Box steht an der Seite und hinten über, wenn man ein Luftfedersystem hat, ist der Abstand Box zu Boden ca 60-65 cm, Federn auf ca 2,5 bar. Hier bräuchte es rein theoretisch einen Unterfahrschutz, das hat mir auch Herr Cabotz gesagt, nein er hat mich regelrecht verrückt gemacht. Zitat: sie haben einen Amarock, das ich eine Katastrophe, der ist eh viel zu hoch! Am Ende habe ich auf Herrn Gitschir gehört, dem man zwar auch die Würmer aus der Nase ziehen muss, aber die Antworten stimmen dann. Vor der Prüfung habe ich die Luftfederung ganz tief gestellt, 0,5 Bar, damit war die Box 55 cm vom Boden, das ist die Grenze. Am Ende hat es die Prüfer im Kanton Luzern nicht interessiert!Gesamthöhe, bei richtig eingestellter Federung ca 3,10 m, Länge 6,20 m, also länger, wie Tischer angibt. Egal, ich bin Happy mit meiner Box, für eine grosse Reise hat es dieses Jahr nicht mehr gereicht!
    Was es dringend braucht in der Schweiz, ist ein vernünftiger Ansprechpartner für Tischer, Service, Fragen, nachträgliche Installationen, Probleme und Herr Cabotz ist definitiv nicht der Richtige, er ist weder über E-Mail, noch über Telefon oder Whatsup zu erreichen.

    Lieben Gruss Emma

    #104156
    bjoern
    Teilnehmer

    Hallo Emma @Emma

    Das tut gut deine Informationen zu lesen. Ich bin aktuell leider noch im „Drama“ drin. Ich habe eine neue Kabine bei Oliver gekauft und stehe nun vor der MFK-Anmeldung mit unzähligen z. T. widersprüchlichen Aussagen über die Zulassungsbedingungen in der Schweiz. Ich wäre Dir äusserst dankbar, wenn wir uns diesbezüglich kurz austauschen könnten. Meine Mail ist bjoern.freivogel@gmail.com. Tausend Dank!

Ansicht von 6 Beiträgen – 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.